Stadt Augsburg
BERUFSSCHULE IV
 

Jesuitengasse 14, 86152 Augsburg

Telefon: 0821 324-18906/18907
Fax: 0821 324-18905

E-Mail: bs4.stadt@augsburg.de

 

 

Merkblatt über Versäumnisse des Berufsschulunterrichts

 

Der Ausbildungserfolg hängt wesentlich von einem regelmäßigen Schulbesuch ab. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Regelungen zu beachten, da wir nur so den Ausbildungserfolg bestmöglich fördern können.

 

1. Benachrichtigung der Schule - § 20 BaySchO

 

Kann der Unterricht an einem Schultag nicht besucht werden, muss die Schule durch den Schüler/die Schülerin unverzüglich (= an diesem Tag vormittags vor 10:00 Uhr) per E‑Mail über das Fernbleiben informiert werden; ansonsten gilt das Fehlen als schuldhaft.

 

Die Betreffzeile muss folgende Angaben enthalten:

Krankmeldung, Name, Klasse, Klassleitung.

(Vorlage Email: pdf / word)
 

Bei einer telefonischen Benachrichtigung der Schule muss innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Mitteilung folgen; ansonsten gilt das Fehlen ebenfalls als schuldhaft.

 

2. Versäumnisse wegen Krankheit

 

Versäumter Unterricht (auch stundenweise) gilt nur dann als entschuldigt, wenn der Schule innerhalb einer Woche eine schriftliche Entschuldigung vorliegt. Dazu ist ein Entschuldigungsschreiben des Schülers (bzw. Erziehungsberechtigten) mit Sichtvermerk des Betriebes an die Schule zu richten.

 

Bei längeren Krankheiten (drei Wochen und mehr) ist vom Schüler/Erziehungsberechtigten bzw. Ausbildungsbetrieb die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit umgehend mitzuteilen.

 

Werden die Entschuldigungen mit Stempel und Unterschrift des Betriebs nicht fristgerecht vorgelegt (binnen einer Kalenderwoche), gilt das Versäumnis als schuldhaft (Vermerk im Zeugnis). Bei einer Häufung schuldhafter Fehltage wird die Schule bei schulpflichtigen Schülern ein Bußgeldverfahren beantragen, berufsschulberechtigte Schüler müssen mit Schulentlassung rechnen.

 

Muss ein Schüler während des Unterrichtstages aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen, hat er/sie beim Lehrer persönlich die Unterrichtsbefreiung zu beantragen. Wird ein Arzt aufgesucht, dann erhält der Schüler von der Lehrkraft bzw. der Verwaltung einen Bestätigungsvordruck für den Arzt. Zusammen mit dem Entschuldigungsschreiben und mit Sichtvermerk des Ausbildungsbetriebs ist dem Klassleiter das ausgefüllte Formular rechtzeitig vorzulegen.

 

(Vorlage Entschuldigungsschreiben: pdf / word)

 

 

3. Versäumnisse von Leistungsnachweisen

 

Versäumt ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so gilt  i. d. R. als Nachtermin der nächste Schultag. Die Lehrkräfte werden über eventuell individuelle Regelungen informieren.

 

Ist der Schüler an diesem Nachtermin ebenfalls entschuldigt, muss der Leistungsnachweis an einem mit der Lehrkraft neu vereinbarten Termin bzw. am zentralen Nachholtermin der Berufsschule IV (evtl. anderer Tag als der reguläre Schultag)  erbracht werden.

 

Versäumt ein Schüler unentschuldigt einen Leistungsnachweis, so wird die Note „ungenügend“ erteilt.

 

 

4. Beurlaubung vom Unterricht

 

In dringenden Ausnahmefällen können Schüler lt. § 34 BSO vom Schulbesuch beurlaubt werden. Hierzu ist mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beurlaubungstag ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung (Frau OStDin Landgraf) zu stellen. Der Antrag muss die sachlichen Gründe belegen sowie eine Zustimmung des Ausbildungsbetriebes beinhalten.

 

Sollten sich kurzfristig Gründe für Freistellungen vom Schultag ergeben, dann ist die Befreiung vom Schulbesuch unverzüglich bei der Schulleitung zu beantragen (auch per Fax bzw. E-Mail).

 

Die Nachholung eines versäumten Schultages in einer Parallelklasse kann angeordnet werden.

 

In jedem Fall ist der versäumte Unterrichtsstoff nachzuarbeiten, da er auch Gegenstand eines Leistungsnachweises sein kann.

 

(Beispiel Beurlaubungsantrag: pdf / word)

 

5. Regelmäßiges Zu-spät-Kommen  /vorzeitiges Verlassen des Unterrichts

 

Sollte es aufgrund von ungünstigen Verkehrsverbindungen zu einem regelmäßigen verspäteten Eintreffen in der Schule kommen oder ein regelmäßiges früheres Verlassen des Unterrichts notwendig sein, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag (Formular in der Verwaltung) zu stellen.

Grundsätzlich sind solche Anträge nur genehmigungsfähig, wenn eine Abwesenheit von der Wohnung von mehr als zwölf Stunden vorliegt, dabei hat ein geregelter Klassenunterricht Vorrang.

 

 

Noch eine Bitte:

 

Schüler und Ausbildungsbetriebe müssen alle Änderungen von persönlichen Daten (neue Anschrift, Telefonnummer, Namensänderungen usw.) und von Ausbildungsdaten (z. B. Ausbildungszeitverkürzungen) umgehend dem Klassleiter melden.

 

 

Wir bedanken uns für Ihre Kooperation.